Sehr geehrte Mitglieder,
die Bundesregierung hat mit 15. März 2021 eine neue COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft gesetzt, die Auswirkungen auuch auf den Segelsport hat.
Hier die vom Österreichischen Segelverband zusammengefassten neuen Verhaltensregeln für die Sportausübung auf Sportstätten.
- Veranstaltungen jeglicher Art sind untersagt, darunter fallen neben Trainings und Wettkämpfen (Regatten) auch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
- Die Nutzung der Sportstätten zur Sportausübung im Außenbereich ist gestattet.
- Segeln kann man:
– alleine (jederzeit),
– mit Personen aus dem gleichen Haushalt (jederzeit, ohne Abstand),
– mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn
(jederzeit, ohne Abstand),
– mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister – jederzeit, ohne Abstand),
– mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird (jederzeit, ohne Abstand),
– mit maximal vier Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjährigen, denen gegenüber Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjähriger (nur zwischen 6 und 20 Uhr, mit zwei Meter Abstand)
– Sportstättenbetreiber (Vereine) sind verpflichtet für alle Personen, die sich länger als 15 Minuten auf dem Gelände aufhalten Listen zu führen, um im Falle des Bekanntwerden von Covid-19 Fällen Contact Tracing durchzuführen!
– Weiterhin bleiben die „COVID-19 SICHERHEITSMASSNAHMEN & -REGELN“ des OeSV in der jeweils aktuellen Fassung in der Wettfahrtordnung verankert, da auch auf zukünftige Verordnungen schnell reagiert werden muss.