Sehr geehrte Mitglieder!

Gemäß den Covid-19 Sicherheitsmaßnahmen des OeSV ist der Zutritt auf das Vereinsgelände erlaubt. Für Clubmitglieder, die mit anderen Personen auf dem Vereinsgelände interagieren, ist jedenfalls ein Eintrittstest notwendig – „genesen, getestet, geimpft“. Ein Nachweis darüber ist mitzuführen!

Besucher einer Sportstätte sind gesetzlich verpflichtet, das vom Betreiber bereitgestellte Contact Tracing-System zu nutzen, wenn sie sich länger als 15 Minuten auf dem Gelände aufhalten. Bitte tragen Sie sich mit Name, Datum und Uhrzeit in die in den Clubhäusern aufliegenden Gästebüchern ein.

Grundsätzlich gelten auch in den Clubanlagen selbstverständlich die von der Bundesregierung erlassenen Covid-Regelungen in der jeweiligen gültigen Fassung.