Mit der am 30. April 2020 veröffentlichten Verordnung des Gesundheitsministers wurde das bestehende Betretungsverbot für Sportanlagen mit Wirkung vom 1.5.2020 aufgehoben. Das heißt, auch der Segelsport darf ab sofort wieder ausgeübt werden!

Die Anlagen des Salzburger Yachtclubs sind daher wieder geöffnet und dürfen unter Einhaltung folgender gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen wieder genutzt werden:

  • Der Besuch eines Clubgeländes ist ausnahmslos verboten, sollten eine Person Symptome einer COVID-Infektion, Grippe– oder Erkältungskrankheit haben bzw. entsprechende Krankheiten/Symptome im Haushalt oder im nahem persönlichen Umfeld vorliegen!
  • Die jeweils veröffentlichten und gültigen behördlichen Vorschriften/Empfehlungen bezüglich z.B. Abstand zwischen Menschen, keine Gruppenbildung, häufiges Händewaschen und Desinfektion, usw. gelten auch in den Anlagen des Salzburger Yachtclubs.
  • Personen, die nicht im selben Haushalt leben, müssen sich am Vereinsgelände an den gesetzlichen Sicherheitsabstand von 1 Meter halten. Während einer sportlichen Aktivität ist zwischen haushaltsfremden Personen ein ständiger Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
  • Grundsätzlich dürfen nur Einhandsegler oder Personen aus demselben Haushalt miteinander segeln, da der geforderte Sicherheitsabstand in der Regeln während dem Segeln, An- und Ablegen nicht ständig eingehalten werden kann. Ein Zusammensitzen haushaltsfremder Personen am Boot außerhalb von Segelaktivitäten ist zu unterlassen.
  • Die Gebäude des Salzburger Yachtclubs dürfen nur mit einem Mund/Nasenschutz und unter Einhaltung eines 1 Meter Sicherheitsabstandes zu anderen Personen betreten werden.
  • Jeder, der die Räumlichkeiten des Clubs betritt, ist verpflichtet, sich zwecks Nachvollziehbarkeit einer eventuellen Ansteckungskette mit Datum & Uhrzeit in das aufgelegte Gästebuch
  • Um einen geregelten Segelbetrieb und die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten, sind alle Clubmitglieder angehalten, im eigenen und im Interesse aller Anwesenden, die Regelungen ausnahmslos einzuhalten. Es ist zu jedem Zeitpunkt eine Maske mitzuführen und diese bei Begegnungen auf der Steganlage vor dem Zusammentreffen aufzusetzen. Dem Vorstand bleibt es vorbehalten, Sie bei groben Verstößen auch über einen längeren Zeitraum vom Clubgelände zu verweisen.
  • Bei der Durchführung von Trainings ist darauf zu achten, dass jederzeit der während der Sportausübung im Freien geforderte Mindestabstand von 2 Metern zu haushaltsfremden Personen eingehalten wird. Das betrifft auch das Kranen und Slippen von Booten.

    Maximale Größe der Trainingsgruppe: 10 Teilnehmer inkl. Trainer
    1 Betreuer am Motorboot (plus eine Begleitperson, wenn die Sicherheitsmaßnahmen auch während der Wasserarbeit eingehalten werden können)

    Besprechungen in der Gruppe sind im Freien unter Einhaltung des 1 Meter Sicherheitsabstands ohne gegenseitige Berührungen abzuhalten